

Gemeinnützige Vereine oder Organisationen können zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen. Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.
Die Anträge werden bei den Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen bearbeitet. Der Antrag muss bis spätestens 4. Dezember 2020 eingereicht werden!
Informationen des Heimatministeriums zum Sonderprogramm als PDF
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten des Heimatministeriums:
Sonderprogramm Heimat 2020